
Wir vermieten Ein – und Zweipferdeanhänger mit Polydach. Die Abrechnung erfolgt Montag bis Donnerstag tageweise, zwischen Freitag 9 Uhr bis max. Montag 9 Uhr wird eine Wochenendpauschale verrechnet. Um rechtzeitige Bestellung unter Tel.:01/486 12 34 wird gebeten. Der Anhänger soll innen gewaschen zurückgegeben werden, andernfalls ein Reinigungsentgelt verrechnet wird. Der Anhänger muss auf alle Fälle ausgemistet sein.
Beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte fahren Sie – im Interesse Ihres Pferdes und auch in Ihrem eigenem – vorsichtig!
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen laut STVO in km/h betragen:

Einpferdeanhänger : max. Nutzlast
560 kg, hzGG 1.180 kg
:Zweipferdeanhänger : max. Nutzlast 1370 kg , hzGG 2.400kg
Voraussetzungen für den Zug eines Anhängers:
Bei Führerschein B: Eigengewicht des Zugfahrzeuges min. hzGG des Anhängers und hzGG des Anhängers plus hzGG des Zugfahrzeuges zusammen max. 3.500 kg. Zu beachten sind Einschränkungen der Anhängerlast des Zugfahrzeuges.
Bei Führerschein E: tatsächliches Anhängelast darf hzGG. des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen.